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   BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07   

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https://dejure.org/2007,1932
BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07 (https://dejure.org/2007,1932)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 StR 452/07 (https://dejure.org/2007,1932)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07 (https://dejure.org/2007,1932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 73
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Jedoch kommt ein Absehen von der Unterbringungsanordnung - auch nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 16/5137 S. 10, 16/1344 S. 12) - nur in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73 f.; vom 29. Juni 2010 - 4 StR 241/10, NStZ-RR 2010, 307; vom 9. September 2015 - 4 StR 335/15; vom 7. Januar 2008 - 5 StR 425/07; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43).
  • BGH, 16.12.2008 - 3 StR 453/08

    Täteranalyse; Tätertypus; Profiling; operative Fallanalyse; eigenständige

    Denn das Tatgericht muss das ihm nunmehr eingeräumte Ermessen auch tatsächlich ausüben und dies in den Urteilsgründen kenntlich machen (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 73 f.).
  • OLG Celle, 23.11.2020 - 3 Ss 48/20

    Prüfungspflicht der Amtsgerichte hinsichtlich der Unterbringung in

    Die Vorschrift ist so zu verstehen, dass das Gericht grundsätzlich eine Unterbringung anordnen "soll", wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB vorliegen und lediglich in besonderen Ausnahmefällen von einer solchen Anordnung abgesehen werden darf (vgl. BT-Drs. 16/5137, S. 10; BGH v. 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73, 74).
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